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Rechtliche Hinweise sind auf Ihrer französischen Website Pflicht


Rechtliche Hinweise sind für Ihre Website obligatorisch

Wussten Sie?

Seit 2004 müssen Sie bei der Veröffentlichung einer französischen Website, ob professionell oder nicht, rechtliche Hinweise angeben. Auch in Deutschland ist dies Pflicht, und eine "Impressum" Seite muss stets angelegt werden.


Leider handelt es sich hierbei um Elemente, die (zu) oft vernachlässigt oder sogar völlig ausgeblendet werden.


Dabei handelt es sich jedoch um eine französische gesetzliche Verpflichtung, die bei Nichtbeachtung zu Bußgeldern von bis zu 375.000 Euro führen kann.


Rechtliche Hinweise, wozu dienen sie?


Rechtliche Hinweise dienen vor allem dem Schutz des Nutzers einer Website und müssen ihm im Streitfall oder Zugriff auf seine Daten eine einfache Kontaktaufnahme mit dem Herausgeber der Website ermöglichen. Diese Hinweise sind obligatorisch, unabhängig von der Art der Website, sei es die Website eines Vereins oder Unternehmens, eine E-Commerce-Plattform, ein Diskussionsforum oder sogar ein persönlicher Blog.


Im Allgemeinen werden diese Informationen auf einer speziellen Seite zusammengefasst, die über die Fußzeile der Website zugänglich ist. Das Anbieten einer solchen Seite auf der französischen Website Ihres Unternehmens ist auch ein Zeichen von Professionalität und Transparenz. Dies stärkt Ihr Markenimage und das Vertrauen der Internetnutzer und unterstreicht Ihre Glaubwürdigkeit .


Welche Informationen müssen angegeben werden?


Das französische Gesetz vom 21. Juni 2004 zum Vertrauen in die digitale Wirtschaft definiert klar die Pflichten von Website-Herausgebern hinsichtlich der auf einer Website enthaltenen Informationen.


Für Unternehmen:

  • Der Name oder Firmenname

  • Adresse des Hauptsitzes

  • E-Mail und Telefonnummer

  • Der Name des Publikationsleiters und/oder Redaktionsleiters

  • Sozialkapital

  • Das SIRET oder RCS und die innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

  • Kontaktdaten des Seitenbetreibers (Name, Name oder Firmenname, Adresse und Telefonnummer)


Für Einzelunternehmer:

  • Name

  • Vorname

  • Heimatadresse

  • Telefonnummer


Sonderfälle:

  • Für eine handwerkliche Tätigkeit geben Sie anstelle des RCS die Registrierungsnummer im Gewerbeverzeichnis (RM) an

  • Bei reglementierten Berufen ( Buchhalter, Rechtsanwalt, Immobilienmakler etc. ) sind zusätzlich Hinweise auf die geltenden Berufsregeln und die Berufsbezeichnung anzugeben

  • Für eine E-Commerce-Website müssen Sie auch die Allgemeinen Verkaufsbedingungen ( CGV ) angeben: Preis (in Euro und inklusive Steuern), Kosten und Liefertermin, Zahlungsbedingungen, Kundendienst, Widerrufsrecht, Dauer des Angebots.


Cookies


Als Profi überwachen Sie die Leistung Ihrer Website sicherlich mithilfe von Google Analytics oder einer anderen Berichtsplattform. Zu diesem Zweck verwendet Ihre Website Cookies . Auch hier ist es wichtig, den Internetnutzer über den Zweck und die Dauer der Aktivierung zu informieren.


Um sie über das Vorhandensein von Cookies zu informieren und die Zustimmung der Internetnutzer einzuholen, muss Ihre Website ein Informationsbanner enthalten, das bei der ersten Verbindung angezeigt wird. Dadurch können Benutzer die Verwendung von Cookies akzeptieren oder ablehnen.


Rechtliche Hinweise sind für Ihre Website obligatorisch

CNIL und DSGVO


Vor 2018 mussten Sie ab dem Zeitpunkt, an dem Ihre Website die Erfassung personenbezogener Daten (E-Mail-Adresse, Name, Geburtsdatum usw.) zuließ, eine Erklärung bei der CNIL abgeben . Seit Inkrafttreten der DSGVO ist diese Erklärung nicht mehr erforderlich. Auf Ihrer Website müssen mehrere spezifische Elemente erscheinen ( siehe Liste ).

Sie müssen außerdem die Formulare (Kontakt, Registrierung, Abonnement usw.) auf Ihrer Website aktualisieren und ein „Opt-in“-Kontrollkästchen hinzufügen, um die Zustimmung der Internetnutzer einzuholen. Ihre Formulare müssen mindestens die folgende Erklärung enthalten: Gemäß dem Gesetz „Informationstechnologie und Freiheiten“ vom 6. Januar 1978, geändert im Jahr 2004, haben Sie das Recht auf Zugang und Berichtigung der Sie betreffenden Informationen, das Sie in Anspruch nehmen können Du auch…


Sanktionen bei Nichteinhaltung

Das Fehlen rechtlicher Hinweise auf Ihrer Website birgt erhebliche Sanktionen und Bußgelder. So drohen natürliche Personen mit einer Geldstrafe von 75.000 Euro und einem Jahr Freiheitsstrafe, juristische Personen mit einer Geldstrafe von 375.000 Euro und einem Verbot der unmittelbaren oder mittelbaren Ausübung verschiedener beruflicher Tätigkeiten.


Generatoren für rechtliche Hinweise

Wenn Sie eine E-Commerce- Website verwalten oder über Ihre Website kostenpflichtige Abonnements anbieten, empfehlen wir Ihnen dringend, einen spezialisierten Anwalt einzuschalten, der Sie auch bei der Ausarbeitung Ihrer AGB unterstützen kann.


Für repräsentative Websites, die einfacher sind, gibt es Generatoren für rechtliche Hinweise , die Ihnen helfen und Sie anleiten Schlüsselfertig und kostenlos:




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Wir freuen uns immer, Ihnen helfen zu können und gute Web-Marketing-Praktiken mit Ihnen zu teilen.




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